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Verkehrssicherung / ÖPNV
Die Abteilung Verkehrssicherung, ÖPNV wird im Sprachgebrauch auch als die sogenannte Verkehrsbehörde bezeichnet und besteht zzt. aus fünf MitarbeiterInnen einschließlich der Abteilungsleitung. Sie entscheidet über die Aufstellung von allen Verkehrszeichen sowie Ampelanlagen in Dülmen. Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, da Sie ein Nachbarschaftsfest auf Ihrer Straße veranstalten wollen oder im Rahmen einer Baumaßnahme an Ihrem Haus vorrübergehend den Gehweg vor Ihrem Haus in Anspruch nehmen müssen? Dann benötigen Sie eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis, diese erhalten Sie in dieser Abteilung. Das Gleiche gilt für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch Warenauslagen oder eine Außengastronomie. Sie stellen einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Ampelanlage in der Stadt fest? Auch hier sind die MitarbeiterInnen der Verkehrsbehörde die richtigen Ansprechpartner. Darüberhinaus ist die Abteilung für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Auch hier werden gerne Anregungen und Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Zuständige Organisationseinheit
- Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Simone Büning
Tel: 02594 12-784
E-Mail: s.buening@duelmen.de
- Frau Jutta Reiker
Tel: 02594 12-772
E-Mail: j.reiker@duelmen.de
- Frau Christiane Rönnebeck
Tel: 02594 12-773
E-Mail: c.roennebeck@duelmen.de
- Frau Julia Stalinski
Tel: 02594 12-771
E-Mail: j.stalinski@duelmen.de
- Frau Lena Tiedemann
Tel: 02594 12-775
E-Mail: l.tiedemann@duelmen.de
Die Abteilung Verkehrssicherung, ÖPNV wird im Sprachgebrauch auch als die sogenannte Verkehrsbehörde bezeichnet und besteht zzt. aus fünf MitarbeiterInnen einschließlich der Abteilungsleitung. Sie entscheidet über die Aufstellung von allen Verkehrszeichen sowie Ampelanlagen in Dülmen. Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, da Sie ein Nachbarschaftsfest auf Ihrer Straße veranstalten wollen oder im Rahmen einer Baumaßnahme an Ihrem Haus vorrübergehend den Gehweg vor Ihrem Haus in Anspruch nehmen müssen? Dann benötigen Sie eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis, diese erhalten Sie in dieser Abteilung. Das Gleiche gilt für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch Warenauslagen oder eine Außengastronomie. Sie stellen einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Ampelanlage in der Stadt fest? Auch hier sind die MitarbeiterInnen der Verkehrsbehörde die richtigen Ansprechpartner. Darüberhinaus ist die Abteilung für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Auch hier werden gerne Anregungen und Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Verkehrsbeschilderung, Öffentlicher Personennahverkehr, Bus, Bahn, Schilder https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/642/showFrau
Simone
Büning
Frau
Jutta
Reiker
33 (1. OG)
Frau
Christiane
Rönnebeck
32 (1. OG)
Frau
Julia
Stalinski
33 (1. OG)
Frau
Lena
Tiedemann
33