Die Liegenschaftskarte stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Sie gibt die Liegenschaften bildlich wieder. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können für Sie in beliebig wählbaren Ausschnitten im Originalmaßstab oder als Verkleinerung oder Vergrößerung erstellt werden. Es können auch Grenzmaße in die Karte eingetragen werden (Länge und Breite des Grundstückes). Sie benötigen Auszüge aus der Liegenschaftskarte z.B. für:

  • Bauanträge
  • Teilungsgenehmigungen
  • Baulastenanträge
  • Finanzierung durch Banken
  • Notarielle Verträge

Zuständig für die Auszüge ist der Kreis Coesfeld (62 - Vermessung und Kataster) . Dort werden auch Liegenschaftskarten mit Grenzmaßen angefertigt.

Hinweis: 

Bei Baumaßnahmen ist ein Plan erforderlich, der über den Inhalt der Liegenschaftskarte hinaus auch bauordnungsrechtliche Angaben enthält. Einen Lageplan zum Bauantrag können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Katasteramt beantragen.

Benötigte Angaben sind die

  • Grundstücksdaten (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder
  • Lagebezeichnung (Gemeinde, Straße, Hausnummer) und der gewünschte Maßstab

Unterlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Kosten Flurkarte 15,00 EUR

Die Gebühren für analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte auf Papier und Auszüge im PDF Format sind abhängig vom Papierformat.

DIN A 4 30,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 3 30,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 2 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 1 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 0 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €

Diese Gebühren gelten für die Erstellung der Kartenauszüge durch eine Fachkraft der Kreisverwaltung. Sie können aber auch online einen Kartenauszug selbst anfordern (Liegenschaftskarte-online), der Ihnen wenige Minuten später per Download als digitales Dokument im pdf-Format zur Verfügung steht. Hierbei ermäßigen sich die Gebühren auf 15 Euro pro Auszug.

Zahlungsweisen

  • giropay

    Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.

  • Kreditkarten

    Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.

  • paydirekt

    Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.

Zuständige Stelle

Bauaufsicht und Denkmalschutz
Heinrich-Leggewie-Straße 11
48249 Dülmen

02594 12-600
02594 12-649
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