Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das Gesamtgebiet der Stadt Dülmen dar. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung in Form einzelner Bebauungspläne. Dabei ist der Flächennutzungsplan an den Regionalplan und die Landesentwicklungspläne als überörtliche Raumordnungspläne anzupassen.
Für einzelne Bauvorhaben ist der Flächennutzungsplan in aller Regel nicht von Bedeutung. Eine Ausnahme bilden Vorhaben im Außenbereich, für die der Flächennutzungsplan eine gesonderte Ausweisung getroffen hat. In Dülmen betrifft dies bisher lediglich die Darstellung von Windvorranggebieten.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Dülmen wurde im Jahre 1980 neu aufgestellt und in der Folgezeit für einzelne Bereiche des Stadtgebietes überarbeitet. Aktuelle städtebauliche Entwicklungen geben weiterhin Anlass für einzelne Überarbeitungen, die inhaltlich zumeist mit der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen verbunden sind. Die entsprechenden Aufstellungs- und Änderungsverfahren werden in das Bauleitplanungsprogramm der Stadt Dülmen aufgenommen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dülmen sowie die im Aufstellungsverfahren befindlichen Änderungen können im Flächennutzungsplan eingesehen werden.

Änderungsverfahren, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, finden Sie auf der Homepage der Stadt Dülmen.

Rechtsgrundlagen