Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
 

BIS: Suche und Detail

Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Um die Umsetzung des Behindertengleistellungsgesetzes NRW in der Stadt Dülmen zu gewährleisten und damit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen, treffen sich u. a. Vertreter der Stadt Dülmen regelmäßig mit Vertretern der Interessenvertretung "Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen", um öffentliche Einrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu begutachten.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle