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Behindertengleichstellungsgesetz: Koordinierung
Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Um die Umsetzung des Behindertengleistellungsgesetzes NRW in der Stadt Dülmen zu gewährleisten und damit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen, treffen sich u. a. Vertreter der Stadt Dülmen regelmäßig mit Vertretern der Interessenvertretung "Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen", um öffentliche Einrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu begutachten.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Soziales, Ehrenamt und Senioren
Overbergplatz 3
48249 Dülmen
E-Mail: soziales@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Niehues
Abteilungsleitung
Tel: 02594 12-522
E-Mail: w.niehues@duelmen.de
Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Um die Umsetzung des Behindertengleistellungsgesetzes NRW in der Stadt Dülmen zu gewährleisten und damit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen, treffen sich u. a. Vertreter der Stadt Dülmen regelmäßig mit Vertretern der Interessenvertretung "Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen", um öffentliche Einrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu begutachten.
Rechtsgrundlagen
Inklusion, Barrierefreiheit https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/528/showHerr
Niehues
Abteilungsleitung
42 (3. OG)