Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:

 
 
Diese können Sie nutzen, wenn Sie keinen Onlineantrag stellen möchten.
 
Alternativ können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner unverbindlich Ihren Wohngeldbetrag berechnen. Im Anschluss an den Online-Wohngeldrechner besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln. Eine Anleitung "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie hier.
 
Dem Antrag sind u.a. Unterlagen über die Höhe der Miete bzw. Belastung sowie Einkommensunterlagen von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern beizufügen.
 

Hilfe bei weiteren Fragen

Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahmen zuständige Person:

  • Buchstaben Ab - Da: Frau Köhnke
  • Buchstaben Db-Hab: Frau Wilstacke
  • Buchstaben Hac-Kiel: Frau Deike
  • Buchstaben Kiem-Olb: Frau Doliff
  • Buchstaben Olc-Sin: Frau Potthoff
  • Buchstaben Sio-Z: Fau Wolfsheimer

 

Rechtsgrundlagen