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Wohngeld
Für telefonische Informationen stehen die Sachbearbeiterinnen derzeit nur in eingeschränktem Umfang zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- montags und dienstags von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr sowie
- donnerstags von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten ("Es hilft Ihnen weiter").
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
- Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Zuständige Organisationseinheit
- Soziales, Ehrenamt und Senioren
Overbergplatz 3
48249 Dülmen
E-Mail: soziales@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Köhnke
Buchstaben A - Da
Tel: 02594 12-581
E-Mail: m.koehnke@duelmen.de
- Frau Wilstacke
Buchstaben Db - Hab
Tel: 02594 12-580
E-Mail: k.wilstacke@duelmen.de
- Frau Deike
Buchstaben Hac - Kiel
Tel: 02594 12-967
E-Mail: a.deike@duelmen.de
- Frau Doliff
Buchstaben Kiem - Olb
Tel: 02594 12-968
E-Mail: m.doliff@duelmen.de
- Frau Potthoff
Buchstaben Olc - Sin
Tel: 02594 12-973
E-Mail: a.potthoff@duelmen.de
- Frau Wolfsheimer
Buchstaben Sio - Z
Tel: 02594 12-977
E-Mail: v.wolfsheimer@duelmen.de
Für telefonische Informationen stehen die Sachbearbeiterinnen derzeit nur in eingeschränktem Umfang zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- montags und dienstags von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr sowie
- donnerstags von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten ("Es hilft Ihnen weiter").
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
- Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Frau
Köhnke
Buchstaben A - Da
29
Frau
Wilstacke
Buchstaben Db - Hab
29
Frau
Deike
Buchstaben Hac - Kiel
28
Frau
Doliff
Buchstaben Kiem - Olb
29
Frau
Potthoff
Buchstaben Olc - Sin
27
Frau
Wolfsheimer
Buchstaben Sio - Z
27