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Wohngeld

Für telefonische Informationen stehen die Sachbearbeiterinnen derzeit nur in eingeschränktem Umfang zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • montags und dienstags von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr sowie
  • donnerstags von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten ("Es hilft Ihnen weiter").

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:

 
 
Diese können Sie nutzen, wenn Sie keinen Onlineantrag stellen möchten.
 
Alternativ können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner unverbindlich Ihren Wohngeldbetrag berechnen. Im Anschluss an den Online-Wohngeldrechner besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln. Eine Anleitung "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie hier.
 
Dem Antrag sind u.a. Unterlagen über die Höhe der Miete bzw. Belastung sowie Einkommensunterlagen von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern beizufügen.
 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Wohngeld

Für telefonische Informationen stehen die Sachbearbeiterinnen derzeit nur in eingeschränktem Umfang zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • montags und dienstags von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr sowie
  • donnerstags von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten ("Es hilft Ihnen weiter").

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:

 
 
Diese können Sie nutzen, wenn Sie keinen Onlineantrag stellen möchten.
 
Alternativ können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner unverbindlich Ihren Wohngeldbetrag berechnen. Im Anschluss an den Online-Wohngeldrechner besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln. Eine Anleitung "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie hier.
 
Dem Antrag sind u.a. Unterlagen über die Höhe der Miete bzw. Belastung sowie Einkommensunterlagen von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern beizufügen.
 

Rechtsgrundlagen

Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/506/show
Soziales, Ehrenamt und Senioren
Overbergplatz 3 48249 Dülmen

Frau

Köhnke

Buchstaben A - Da

29

02594 12-581
m.koehnke@duelmen.de

Frau

Wilstacke

Buchstaben Db - Hab

29

02594 12-580
k.wilstacke@duelmen.de

Frau

Deike

Buchstaben Hac - Kiel

28

02594 12-967
a.deike@duelmen.de

Frau

Doliff

Buchstaben Kiem - Olb

29

02594 12-968
m.doliff@duelmen.de

Frau

Potthoff

Buchstaben Olc - Sin

27

02594 12-973
a.potthoff@duelmen.de

Frau

Wolfsheimer

Buchstaben Sio - Z

27

02594 12-977
v.wolfsheimer@duelmen.de