Familienkarte
In Dülmen haben Familien einen hohen Stellenwert. Um das kinder- und familienfreundliche Umfeld sowie die positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu fördern, haben Politik und Verwaltung die Dülmener Familienkarte entwickelt. Im Vordergrund stehen hierbei die Förderung und der Ausbau familienfreundlicher Aktivitäten und Angebote in den Bereichen Sport, Kultur, Musik und Bildung.
Was bietet die Dülmener Familienkarte?
Die Dülmener Familienkarte bietet anspruchsberechtigten Familien Vergünstigungen bei verschiedenen Dülmener Betrieben und Institutionen, die dazugehörigen Gutscheine können bei vielen Einrichtungen und Vereinen in Dülmen eingelöst werden. Eine Auflistung der teilnehmenden Kooperationspartner können Sie diesem Infoblatt entnehmen. Diese Liste wird ständig aktualisiert.
Wer bekommt die Dülmener Familienkarte?
Jede Familie mit Hauptwohnsitz in Dülmen und mindestens einem minderjährigen Kind kann die Dülmener Familienkarte erhalten.
Die Dülmener Familienkarte muss mittels angefügten Antragsformular beantragt werden.
Wer kann die einkommensabhängige Familienkarte beantragen?
Die Dülmener Familienkarte richtet sich an Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 35.000 Euro nach Abzug der im Steuerbescheid berücksichtigten Werbungskosten und der Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag in 2021: 8.388 Euro).
Bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII wird den Pflegeeltern die Dülmener Familienkarte unabhängig vom Einkommen gewährt.
Wie funktioniert das Gutscheinsystem?
Familien mit der Dülmener Familienkarte erhalten auf Antrag für ihre minderjährigen Kinder, mit Hauptwohnsitz in Dülmen, Gutscheine für das laufende Kalenderjahr. Pflegefamilien, die nicht unter der Einkommensgrenze liegen, erhalten lediglich für ihre Pflegekinder Gutscheine. Die Gutscheine sind nicht übertragbar und werden Ihnen zugeschickt. Der Wert der Gutscheine ist nach Altersgruppen folgendermaßen gestaffelt:
0 bis 5 Jahre ............... 20 Euro
6 bis 13 Jahre ............. 40 Euro
14 bis 17 Jahre ........... 60 Euro
Für Vereine und Institutionen
Wenn Sie als Kooperationspartner am Gutscheinsystem der einkommensabhängigen Dülmener Familienkarte teilnehmen wollen, können Sie sich hier das entsprechende Formular herunterladen und ausdrucken.
Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Dülmen zurückgeleitet haben, werden Sie nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben in die Liste der Kooperationspartner der Dülmener Familienkarte aufgenommen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Unterlagen
- Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Jahres bzw. bei maßgeblicher Verschlechterung des Einkommens der aktuelle Einkommensnachweis (bei einkommenspflichtigen Personen)
- aktuelle Einkommmensnachweis (bei nicht einkommenssteuerpflichtige Personen)
- Nachweis über sonstige Einkünfte (z. B. Wohngeld, Unterhalt, Elterngeld etc.)
- Bescheid über Sozialleistungen (z.B. ALGII, AsylblG etc.)
- bei Pflegekindern eine amtliche Bescheinigung über das Pflegeverhältnis
- Antrag (einkommensabhängig)