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Baubeginn, Rohbaufertigstellung und abschließende Fertigstellung online anzeigen / Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Baubeginn, Rohbaufertigstellung sowie die abschließende Fertigstellung von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig sind spätestens mit den jeweiligen Anzeigen auch die in der Baugenehmigung geforderten Nachweise und Bescheinigungen einzureichen. 

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaus sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können. Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung auch der Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen.

Anlagen dürfen erst benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher benutzbar sind, frühestens jedoch eine Woche nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung. Eine Anlage darf erst benutzt werden, wenn darüber hinaus Zufahrtswege, Wasser- sowie Löschwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind, nicht jedoch vor dem in Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt. Die Bauaufsichtsbehörde soll auf Antrag gestatten, dass die Anlage ganz oder teilweise schon früher benutzt wird, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Bedenken nicht bestehen.

Die Anzeigen sowie die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen können ab sofort unter dem unten stehenden Link online eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Fristen

Die Anzeigen von Baubeginn, Rohbaufertigstellung und der abschließenden Fertigstellung sind spätestens eine Woche vor Ausführungsbeginn bzw Fertigstellung anzuzeigen.

Kosten

  • Anzeige von Baubeginn, Rohbaufertigstellung, abschließende Fertigstellung, vorzeitige Nutzung (kostenfrei)

Hinweise und Besonderheiten

Sofern für Ihr Bauvorhaben entsprechende Anzeigen oder möglicherweise Nachweise und Bescheinigungen erforderlich sind, finden Sie dies in den Bedingungen, Auflagen und Hinweise in Ihrer Baugenehmigung.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Baubeginn, Rohbaufertigstellung und abschließende Fertigstellung online anzeigen / Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Baubeginn, Rohbaufertigstellung sowie die abschließende Fertigstellung von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig sind spätestens mit den jeweiligen Anzeigen auch die in der Baugenehmigung geforderten Nachweise und Bescheinigungen einzureichen. 

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaus sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können. Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung auch der Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen.

Anlagen dürfen erst benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher benutzbar sind, frühestens jedoch eine Woche nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung. Eine Anlage darf erst benutzt werden, wenn darüber hinaus Zufahrtswege, Wasser- sowie Löschwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind, nicht jedoch vor dem in Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt. Die Bauaufsichtsbehörde soll auf Antrag gestatten, dass die Anlage ganz oder teilweise schon früher benutzt wird, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Bedenken nicht bestehen.

Die Anzeigen sowie die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen können ab sofort unter dem unten stehenden Link online eingereicht werden.

Jetzt online anzeigen und einreichen

Baubeginnsanzeige, abschließende Fertigstellung, vorzeitige Nutzung, Rohbaufertigstellung, Bauanzeige https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/37225/show
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