Parken in der Innenstadt

Dülmen verfügt über zahlreiche Parkflächen. Sowohl gebührenpflichtige als auch Dauerparkplätze liegen so zentral, dass die Innenstadt schnell erreichbar ist:

  • ca. 800 kostenlosen Dauerparkplätze
  • ca. 300 Parkplätze mit Parkscheibe
  • ca. 650 gebührenpflichtige Stellplätze
  • ca. 20 Kurzzeitstellplätze im Zentrum
    (für kurze Einkäufe bis zu 10 Minuten kostenlos nutzbar)
  • ca. 50 Barrierefreie PKW-Stellplätze
  • ca. 300 private Kundenstellplätze

Das übersichtliche Parkleitsystem wird mittels großer Hinweistafeln an den Hauptverkehrsstraßen verdeutlicht und lotst den Autofahrer zu den größten Parkflächen in der Innenstadt. Auch Ortsfremde können sofort erkennen, ob sie einen gebührenfreien oder einen bewirtschafteten Stellplatz anfahren. Die Parkzonen sind auf den Schildern des Parkleitsystems im Uhrzeigersinn fortlaufend um den Stadtkern durchnummeriert.

Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 9a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken. Die gebührenfreie Parkdauer ist auf die am Stellplatz ausgewiesenen Parkhöchstdauer begrenzt. Die Parkdauer ist durch Auslage einer Parkscheibe nachzuweisen. Die von der Parkregelung begünstigten Fahrzeuge müssen mit einem Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 9a FZV oder mit einer Plakette nach § 9a Abs. 4 FZV versehen sein oder ein gültiger Sonderparkausweis ist sichtbar auszulegen.

Fahrzeuge ohne „E-Kennzeichen“, z.B. Hybrid-fahrzeuge benötigen einen Sonderparkausweis für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Für Sonderparkausweise wenden Sie sich bitte an den Bereich Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr) der Stadt Dülmen. Bei der Beantragung von Sonderparkausweisen wird gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren:

Termin vereinbaren

Der Parkausweis ist in Verbindung mit der Parkscheibe im Bereich der Windschutzscheibe auszulegen.

Übersichtskarten

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Smartparking

Vorteile beim Bezahlen des Parkscheins mit dem Smartphone:

  • kein Kleingeld erforderlich
  • Parkzeit muss nicht im Voraus geschätzt werden
  • stattdessen individuelle Parkzeiten nutzen und
  • Parkzeiten innerhalb der Höchstparkdauer bequem verlängern oder auch vorzeitig beenden
  • keine Überzahlungen am Automaten
  • Strafzettel lassen sich mit einem Klick vermeiden

So funktioniert's 

  • Laden Sie einfach die App einer dieser offiziellen Anbieter herunter: Anbieter
  • Bezahlmethode auswählen (Lastschrift, Kreditkarte, PayPal)
  • Parkvorgang mit einem Fingertipp starten, beenden oder innerhalb der Höchstparkdauer – in Dülmen sind dies je nach Parkzone zwei oder drei Stunden –  verlängern.
  • Abgerechnet wird minutengenau.
  • Die ersten Schritte zum Handyparken zeigen auch die Aufkleber, die an jedem Parkscheinautomaten angebracht sind.
  • Service je nach Anbieter auch per SMS oder Anruf möglich

Woher weiß der Kontrolleur, wer einen digitalen Parkschein hat?

Das Smartparking-System ist mit den mobilen Geräten des städtischen Ordnungsamtes verknüpft. So können die Politessen und Politeure sofort erkennen, ob ein Auto ohne Parkschein ins Handyparken eingewählt ist oder nicht.

Was kostet der Service? 

  • 1,00 EUR pro Stunde
  • 0,50 EUR für die ersten 30 Minuten (Mindestgebühr)
  • 0,05 EUR für jeweils 3 weitere Minuten

Zuständige Stelle

Verkehrssicherung, ÖPNV
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen

02594 12-723
E-Mail senden

Ansprechpartner

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