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Ehrenpatenschaft für das 7. Kind

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Die Patenschaft erfolgt auf Antrag und kann nur einmal je Familie beantragt werden. Voraussetzung für die Patenschaft ist, dass mindestens sieben lebende Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und können auch Patenkinder werden. Das Kind muss Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) sein.

Die Anträge werden über die Stadt Dülmen bzw. das Geburtsstandesamt an das Bundespräsidialamt weitergeleitet. Dieses prüft die Unterlagen und leitet die Urkunde und das Geschenk an die zuständige Stadtverwaltung weiter.

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Ehrenpatenschaft für das 7. Kind

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Die Patenschaft erfolgt auf Antrag und kann nur einmal je Familie beantragt werden. Voraussetzung für die Patenschaft ist, dass mindestens sieben lebende Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und können auch Patenkinder werden. Das Kind muss Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) sein.

Die Anträge werden über die Stadt Dülmen bzw. das Geburtsstandesamt an das Bundespräsidialamt weitergeleitet. Dieses prüft die Unterlagen und leitet die Urkunde und das Geschenk an die zuständige Stadtverwaltung weiter.

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