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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1
48249 Dülmen
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Uzar
Sachbearbeitung
Tel: 02594 12-358
E-Mail: d.uzar@duelmen.de
Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/302/show Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
001 Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349
Herr
Uzar
Sachbearbeitung
E.06
02594 12-358
d.uzar@duelmen.de