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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.duelmen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/302/show
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Markt 1 48249 Dülmen
Fax 02594 12-349

Herr

Uzar

Sachbearbeitung

E.06

02594 12-358
d.uzar@duelmen.de