Das Abstellen von abgemeldeten Kraftfahrzeugen im öffenltichen Verkehrsraum stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Genehmigungen hierfür werden in der Regel nicht erteilt.

Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, das ohne Kennzeichen oder mit abgekraztem Siegel auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, können Sie dies dem Ordnungsamt melden. Sollten Sie ein Fahrzeug sehen, bei dem die HU/der TÜV abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.

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