Beflaggung
Die Stadt Dülmen beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus und die Schulen in den Ortsteilen. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben: 
- 27. Januar
 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
- 1. Mai
 Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
- 9. Mai
 Europatag
- 23. Mai
 Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
- 17. Juni
 Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953)
- 20. Juli
 Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944)
- 23. August
 Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946)
- 3. Oktober
 Tag der Deutschen Einheit
- zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
 Volkstrauertag
- die Tage allgemeiner Wahlen 
 (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. 
Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
