ParagraphenDie Eintragung von Eigentumsrechten an Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (zum Beispiel Büros oder Läden) ins Grundbuch bedarf zuvor der Erteilung einer sogenannten "Abgeschlossenheitsbescheinigung". Diese muss dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Dülmen vorgelegt werden.

Eine baurechtliche Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW) findet nicht statt. Daher kann von einer Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Baugenehmigung abgeleitet werden.  

Die Bauaufsicht der Stadt Dülmen erteilt auf formlosen Antrag die Bescheinigung der Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten zur Bildung von Wohnungseigentum. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichtes Dülmen die Anlegung von Wohnungs- oder Teileigentumsbüchern beantragt werden.

WEG1

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Ausfertigungen

  • eines Lageplanes, auf katasteramtlicher Grundlage, Maßstab 1:500
  • der Bauzeichnungen der Grundrisse aller Geschosse, auch des Spitzbodens,
  • des Gebäudeschnittes und
  • der Gebäudeansichten in maximal DIN A 3 Größe beifügen.
  • Auf dem Lageplan sind sämtlich bauliche Anlagen vermaßt darzustellen und mit einer nummerischen Zuordnung zu den Sondereigentumsanteilen zu versehen. Zum Beispiel (1) (2) ...
  • Alle Wohneinheiten sind zu nummerieren.
  • Jeder einzelne Raum einer Wohneinheit ist zu kennzeichnen.
  • Auch alle anderen Räume, die zu einer Wohneinheit gehören, erhalten die gleiche Nummer wie die dazugehörige Wohneinheit selbst. Gemeint sind Keller, Abstellräume, Stellplätze, Vorratsräume und Ähnliches.
  • Auch der Gebäudeschnitt und die Gebäudeansicht sind entsprechend zu nummerieren.
  • Jedes Fenster muss mit der Nummerierung des Grundrisses übereinstimmen. Nicht bezifferte Räume gelten als Gemeinschaftsfläche, die der Wohnungseigentümergemeinschaft jederzeit zugänglich ist und genutzt werden kann.
  • Gemeinschaftseigentum ist mit (G) zu kennzeichnen.

Hinweis: Sofern das Sondereigentum auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstück erstreckt werden soll (Stellplätze, Terrassen etc.), sind diese Flächen im Aufteilungsplan ebenfalls mit den entsprechenden Nummern zu kennzeichnen. Diese Flächen sind durch Maßangaben im Aufteilungsplan zu bestimmen (Länge, Breite, Abstand zur Grundstücksgrenze oder zum Gebäude).

Unterlagen

Kosten

  • Für die Bescheinigungen fallen Gebühren an, die sich nach der Anzahl der Einheiten und nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen richten.