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Die Aufgabe des kaufmännischen Gebäudemanagement ist die Bewirtschaftung des städtischen Gebäudebestandes (Energieversorgung, Müllentsorgung sowie Versicherungsfälle). Das Kaufmännische Gebäudemanagement nimmt sämtliche Rechte und Pflichten eines Gebäudeeigentümers wahr (Betreiberverantwortung).

Hierzu gehört unter anderem:

  • die Wahrnehmung der Vermieterfunktion bei Vermietungen städtischer Räumlichkeiten an Dritte, soweit diese nicht durch den zuständigen Fachbereich wahrgenommen wird (z. B. Fachbereich Schule, Sport und Kultur für Turnhallen),
  • die Anmietung von Räumlichkeiten für städtische Belange (Unterbringung von Verwaltungseinheiten, Kindertagesstätte, Stell- und Lagerflächen),
  • Beschaffungsmanagement (Kauf von Güter und Dienstleistungen, die zum Betrieb der Gebäude erforderlich sind, wie z. B. Einkauf von Reinigungs- und Hygienematerial),
  • Winterdienst, Pflege der Außenanlagen, Pflege der Grünanlagen, Schädlingsbekämpfung, Entsorgungen,
  • und das Versicherungsmanagement.

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