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EU-Verfahren: ausschließlich elektronische Angebotsabgabe

Seit dem 18.10.2018 dürfen bei EU-weiten Verfahren Angebote, Teilnahmeanträge oder Interessensbestätigungen nur noch elektronisch abgegeben werden. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg gut. Ein großer Vorteil: Ein Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist noch zurückgezogen werden.

Verfahren Unterschwelle: individuell je nach Angabe in den Vergabeunterlagen

  • Mit der Novellierung der Unterschwellenvergabe in NRW ab 2026 ist die Anwendung der UVgO bei Liefer- u. Dienstleistungen nicht mehr Pflicht.
  • Bei Bauleistungen in der Unterschwelle war die Art der Angebotsabgabe auch bislang nicht in der VOB/A vorgegeben; hier entscheidet der zuständige Fachbereich.
  • Die Art der möglichen Angebotsabgabe wird in den Vergabeunterlagen benannt.