Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
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Medizinproduktesicherheit
Gemäß Paragraph 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit bestimmen.
Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr: Sie/er dient als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.