Seit dem 01.01.2023 können Anschriftenberichtigungen im KFZ-Schein im Bürgerbüro der Stadt Dülmen nur noch im direkten Zusammenhang mit der An-/ Ummeldung im gleichen Termin verbunden werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies beim Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld (Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) vorzunehmen.

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Dülmen zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht im Bürgerbüro der Stadt Dülmen.

Weiterführende Informationen

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein

Kosten

  • 10,80 EUR pro Fahrzeugschein

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!  Bitte beachten Sie, dass das Ticketkontingent begrenzt ist. Sobald dieses erschöpft ist, kann es vorkommen, dass auch vor der regulären Schließzeit keine Tickets mehr gezogen werden können.

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro