Amtliche Beglaubigung
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich können nur Original-Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
Für die Beglaubigung müssen das Originaldokument sowie eine Kopie vorgelegt werden. Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist. Die Kopien sind einseitig und im Format DIN A4 einzureichen.
Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters geleistet wird.
Diese Unterlagen können wir nicht beglaubigen:
- Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden
➔ Bitte wenden Sie sich hierfür an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat
- Private Schriftstücke für private Verwendung oder private Zwecke (private Vollmachten, Vereinbarungen, Erklärungen etc.)
- Übersetzung ausländischer Personenstandsurkunden
- Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB)
➔ Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar
Ausländische Urkunden können nur in begründeten Ausnahmefällen beglaubigt werden. Beglaubigt werden kann dabei ausschließlich die Übersetzung. Voraussetzung ist die Vorlage des Originals und einer vollständigen Übersetzung, die von einem anerkannten bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Ohne eine entsprechende Übersetzung ist eine Beglaubigung nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokuments (Kopien müssen einseitig und im Format DIN A4 vorgelegt werden)
bzw. - Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| pro Seite für eine Beglaubigung | 4,20 EUR | |
| für eine Unterschriftsbeglaubigung | 2,50 EUR | |
| Schüler (für Bewerbungszwecke) pro Seite für eine Beglaubigung | 2,10 EUR | |
| Beglaubigungen zur Vorlage bei hochschulstart.de unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang | kostenfrei | |
| Beglaubigungen zur Vorlage bei Fachhochschulen oder Universitäten unter bestimmen Voraussetzungen in angemessenem Umfang | kostenfrei | |
| Beglaubigungen für Rentenzwecke | kostenfrei |
Die Gebührenfreiheit gilt nur für Dülmener/innen.