Das Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen

Direkt Online beantragen Termin vereinbaren

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Führungszeugnis 13,00 EUR
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!  Bitte beachten Sie, dass das Ticketkontingent begrenzt ist. Sobald dieses erschöpft ist, kann es vorkommen, dass auch vor der regulären Schließzeit keine Tickets mehr gezogen werden können.

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro