Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnissen für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Führungszeugnis | 13,00 EUR |
- Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.