Jugendfischereischein

Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein

Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie:

Zur Verlängerung anstehende Fischereischeine, die vor 2011 ausgestellt wurden, müssen zwingend neu ausgestellt werden und können nicht mehr verlängert werden. Aufgrund einer Neufassung der Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung-LFischVO) kommt es zu Anpassungen. Bitte bringen Sie daher in diesen Fällen bei Anträgen auf Verlängerung als auch grundsätzlich bei Anträgen auf Ausstellung eines Fischreischeines ein aktuelles Lichtbild mit.

Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen. Wo Sie die Fischereiprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung Coesfeld.

Rechtsgrundlagen



Termin vereinbaren

Weiterführende Informationen

Unterlagen

für den Jugendfischereischein

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Erstantrag muss die antragstellende Person und mind. ein Sorgeberechtigter persönlich vor Ort sein
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • aktuelles Lichtbild
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
  • bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis + persönliches Erscheinen des Antragstellers

Kosten

Name Kosten Beschreibung
5-Jahres-Fischereischein 48,00 EUR für Erteilung und Verlängerung
1-Jahres-Fischereischein 16,00 EUR für Erteilung und Verlängerung
Jugendfischereischein 8,00 EUR für Erteilung und Verlängerung

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!  Bitte beachten Sie, dass das Ticketkontingent begrenzt ist. Sobald dieses erschöpft ist, kann es vorkommen, dass auch vor der regulären Schließzeit keine Tickets mehr gezogen werden können.

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro