Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Bitte beachten Sie:
Zur Verlängerung anstehende Fischereischeine, die vor 2011 ausgestellt wurden, müssen zwingend neu ausgestellt werden und können nicht mehr verlängert werden. Aufgrund einer Neufassung der Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung-LFischVO) kommt es zu Anpassungen. Bitte bringen Sie daher in diesen Fällen bei Anträgen auf Verlängerung als auch grundsätzlich bei Anträgen auf Ausstellung eines Fischreischeines ein aktuelles Lichtbild mit.
Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen. Wo Sie die Fischereiprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Coesfeld.
Unterlagen
für den Jugendfischereischein
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- aktuelles Lichtbild
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
- bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
5-Jahres-Fischereischein | 48,00 EUR | für Erteilung und Verlängerung |
1-Jahres-Fischereischein | 16,00 EUR | für Erteilung und Verlängerung |
Jugendfischereischein | 8,00 EUR | für Erteilung und Verlängerung |