Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
 

BIS: Suche und Detail

AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026

  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Die wichtigsten Informationen zur Neuerung kurz zusammengefasst

  • Einführung des digitalen Fischereischeins ab 01.07.2026: Digitaler Fischereischein
  • Antragstellung künftig auch online möglich > vergünstige Gebühren siehe Kostenübersicht unten
  • Neues, fälschungssicheres Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
  • Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt
  • Fischereiabgabe bleibt bestehen (zahlbar wieder für 1 oder 5 Kalenderjahre) > Fischereischein gilt erst nach Zahlung der Abgabe für den jeweiligen Zeitraum
  • Digitalisierung vor Ablauf des vorhandenen Fischereischeins:Vorsprache im Bürgerbüro einmalig für die erste Umstellung nowendig, um ihre Daten in das neue System zu überführen
  • Kein vorzeitiger Umtauschzwang bei bereits ausgestellten Fischereischeinen: Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bleibt bestehen; spätestens nach Ablauf ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein vorgesehen
  • Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden

Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein

 

Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein

Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie:

Zur Verlängerung anstehende Fischereischeine, die vor 2011 ausgestellt wurden, müssen zwingend neu ausgestellt werden und können nicht mehr verlängert werden. Aufgrund einer Neufassung der Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung-LFischVO) kommt es zu Anpassungen. Bitte bringen Sie daher in diesen Fällen bei Anträgen auf Verlängerung als auch grundsätzlich bei Anträgen auf Ausstellung eines Fischreischeines ein aktuelles Lichtbild mit.

Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen. Wo Sie die Fischereiprüfung ablegen können, erfahren Sie im Ordnungsamt der Kreisverwaltung Coesfeld.

Rechtsgrundlagen



Termin vereinbaren

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
  • bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis 

Kosten

Name Kosten Beschreibung
5-Jahres-Fischereischein (bis 30.06.2026) 48,00 EUR für Erteilung und Verlängerung
1-Jahres-Fischereischein (bis 30.06.2026) 16,00 EUR für Erteilung und Verlängerung
Jugendfischereischein (fällt ab 01.07.2026 weg) 8,00 EUR für Erteilung und Verlängerung
ab 01.07.2026: Digitaliserung des Fischereischeins - Online-Antrag 18,00 EUR einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung
ab 01.07.2026: 1-Jahres-Fischereischein - Online-Antrag 14,00 EUR Fischereiabgabe NRW
ab 01.07.2026: 5-Jahres-Fischereischein - Online-Antrag 20,00 EUR Fischereiabgabe NRW
ab 01.07.2026: Digitaliserung des Fischereischeins - Antrag im Bürgerbüro 30,00 EUR einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung
ab 01.07.2026: 1-Jahres-Fischereischein Antrag im Bürgerbüro 22,00 EUR Fischereiabgabe NRW
ab 01.07.2026: 5-Jahres-Fischereischein Antrag im Bürgerbüro 50,00 EUR Fischereiabgabe NRW

Zuständige Stelle