Hundesteuer
Alle Hunde, die in Dülmen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.
Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Dülmen eingeht.
Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Am einfachsten ist die Anmeldung, Abmeldung und Änderung von der Hundesteuer online mit dem Formular.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Hundesteuer, Anmeldung, Befreiung, Ermäßigung, Abmeldung
- sofern eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird, sind entsprechende Nachweise beizufügen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
pro Jahr bei einem Hund | 96,00 EUR | |
pro Jahr und Tier bei zwei Hunden | 108,00 EUR | |
pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden | 120,00 EUR |