Personalausweis: vorläufig
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Verlust
Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Wiederauffinden eines Dokumentes:
Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind.
Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Termin vereinbaren
Weiterführende Informationen
Unterlagen
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.
- Verlustanzeige
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |