Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. 

Sind die Antragsteller:innen jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.

Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt aktuell ca. 10 Wochen, kann sich aber täglich ändern. Hierauf hat die Stadt Dülmen keinen Einfluss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal fünf Werktagen erstellt, ist aber mit zusätzlichen Gebühren (32,00 €) verbunden. 

Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden:

Statusabfrage

Gültigkeit

Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.

Verlust

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. 

Wiederauffinden eines Dokumentes:

Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Termin vereinbaren

 

Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-

Weiterführende Informationen

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde (im Original).
  • ein aktuelles Lichtbild in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate) nach den neuen Fotomustertafeln.
  • bei Personen unter 18 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden
  • Verlustanzeige
     

Kosten

Name Kosten Beschreibung
ab 24 Jahre für den 36-Seiten-Reisepass 70,00 EUR
bis 24 Jahre für den 36-Seiten-Reisepass 37,50 EUR
Express-Pass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Reisepass zusätzlich 22,00 EUR

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

Termine beim Bürgerbüro

Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

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