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Einwohnerversammlung
Warum gibt es Einwohnerversammlungen?
Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind. Die Einwohnerversammlung kann auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden.
Wann wird die Einwohnerversammlung terminiert?
Hat die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, so setzt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt alle Einwohner/innen durch öffentliche Bekanntmachung ein.
Die in der Geschäftsordnung für die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Ladungsfristen gelten entsprechend.
Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz in der Versammlung.
Wie läuft eine Einwohnerversammlung ab?
Zu Beginn der Versammlung unterrichtet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin die Einwohner/innen über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw. des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner/innen Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin zu erörtern.
Eine Beschlussfassung findet nicht statt. Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Ergebnis der Einwohnerversammlung in ihrer nächsten Sitzung zu unterrichten.