Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
 

BIS: Suche und Detail

Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.

Zuständige Stelle

  • Straßenbau
  • Heinrich-Leggewie-Straße 13
  • 48249 Dülmen

Ansprechpartner