Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

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Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Entwässerungssatzung die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.

Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.

Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.

Rechtsgrundlagen