Umstellung Online-Formulare


Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular

Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
 

BIS: Suche und Detail

Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.

Berechnung

Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres. Berücksichtigt werden nur Einwohner, die den 1. Wohnsitz in der Stadt haben.

Abgabesatz

Pro Person werden gemäß § 3 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung = 17,90 EUR erhoben.

Abgabenbescheid

Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Stelle

Ansprechpartner