Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).