Zinssenkung beantragen
Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.
Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.
Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.
Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.
Weitere Informationen erhalten Sie auch
- bei der Abteilung Soziales, Ehrenamt und Senioren und
- bei der NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum.
Unterlagen
- Formeller Antrag auf Zinssenkung
- Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung
- Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
- Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
- Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
je nach Höhe des Einkommens | zwischen 10,00 und 20,00 EUR |