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Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:

 
Diese können Sie nutzen, wenn Sie keinen Onlineantrag stellen möchten.
 
Einen Onlineantrag (Mietzuschuss / Lastenzuschuss) können Sie über das Serviceportal "Gemeinsam-Online" stellen.
 
Dem Antrag sind u.a. Unterlagen über die Höhe der Miete bzw. Belastung sowie Einkommensunterlagen von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern beizufügen.
 
Für weitere Veränderungen kontaktieren Sie bitte die entsprechende Sachbearbeiterin.