Die Stadt Dülmen fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe.

Bezuschussungsfähig ist Jugendarbeit

  • die jungen Menschen hilft, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,
  • die zum sozialen und ökologischen Engagement befähigt,
  • die jeder Art von Ungerechtigkeit und Ausgrenzung entgegenwirkt,
  • die Ausländer und Behinderte integriert und anders Denkende toleriert,
  • die das Einüben von demokratischem Verhalten vermittelt,
  • die junge Menschen befähigt, Konflikte auszutragen,
  • die junge Menschen zu einem gleichberechtigten Miteinander der Geschlechter befähigt.

Die genaueren Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den untenstehenden Richtlinien.
Der  Antrag zur Auszahlung der Förderung, sowohl für Ferienfreizeiten als auch für Bildungsveranstaltungen, ist zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme einzureichen.
Für Ferienfreizeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine prozentuale Förderung vor Beginn der Maßnahme mit entsprechendem Antrag vier Wochen vor Maßnahmenbeginn abgerufen werden. Ist dies der Fall, muss ein entsprechender Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme eingereicht werden.

Es ist sinnvoll sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen. Wir beraten Sie gerne.

Unterlagen

Zur Antragsstellung nach Beendigung der Maßnahme (Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
  • Ausschreibung / Elterninformation
  • Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften

Bei Ferienfreizeiten (prozentuale Vorabförderung) werden folgende Unterlagen benötigt:
Vor Beginn der Maßnahme:

  • Antragsformular
  • Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
  • Ausschreibung / Elterninformation

Nach Beendigung der Maßnahme:

  • Verwendungsnachweis
  • Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften

Formulare