Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Beratung und Unterstützung für die Bereiche Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche, Personensorge
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Für eine intensive Beratung empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gesprächstermins!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen