Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
  • im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen

Zuständige Stelle

Jugend- und Familienhilfe
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen

Ansprechpartner