Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Erziehungshilfe
Sie fühlen sich mit der Erziehung, Förderung oder gar der Versorgung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder überfordert und brauchen Unterstützung?
Wenden Sie sich an uns, die Fachkräfte des Sozialen Dienstes. Wir bieten Ihnen im Bedarfsfall die Vermittlung in "Hilfen zur Erziehung" an. Diese sind:
- Flexible sozialpädagogische/soziotherapeutische Hilfen gem. § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII
- Erziehungsberatung/Familientherapie gem. § 28 SGB VIII
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshilfen gem. § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII.
Sollte eine angemessene Erziehung, Förderung und Versorgung auch mit unterstützender ambulanter Hilfe innerhalb der Familie für einen befristeten Zeitraum oder gar dauerhaft nicht möglich sein, bieten wir Ihnen nach gründlicher Bedarfsprüfung im Einzelfall verschiedene teilstationäre und stationäre Hilfen an. Diese sind:
- gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter/Kinder gem. § 19 SGB VIII
- Betreuung von Kindern in Tages- bzw. 5-Tages-Gruppen gem. § 32 und § 34 SGB VIII
- Vollzeitpflege in Familien gem. § 33 SGB VIII
- Heimpflege in ihren unterschiedlichen Ausprägungen gem. § 34 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII