Mit dem neuen Schulgesetz (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben nun grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Schule und Sport
Münsterstraße 29
48249 Dülmen

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