Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Übermäßige Straßenbenutzung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Voraussetzungen
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung (Veranstaltung) einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- formlose Anfrage oder
- zum Online-Formular
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung)