Übermäßige Straßenbenutzung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Voraussetzungen
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung (Veranstaltung) einzureichen.
Unterlagen
- formlose Anfrage oder
- zum Online-Formular
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung)