Rente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Für von 1953 bis 1963 geborene Versicherte wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- persönliche Indentifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Rentenversicherungsnummer
- Gesundheitskarte (Anschrift und Versichertennummer bei der Krankenkasse), soweit zutreffend
- Name, Anschrift und Versicherungsnummer der privaten Krankenversicherung, soweit zutreffend
- internationale Bankverbindung (IBAN-Nummer)
- Heiratsurkunde oder Nachweis über eingetragenen Lebens-Partnerschaft soweit zutreffend
- Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kind(er), soweit zutreffend
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, soweit zutreffend
- Nachweis über den Bezug einer Unfallrente), soweit zutreffend
- Angaben zu Versorgungsbezügen, die Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B. Betriebsrenten, Zusatzrenten), soweit zutreffend
- Vollmacht oder Betreuungsurkunde bei Antragstellung durch dritte Personen), soweit zutreffend
Bei speziellen Fällen, falls zutreffend:
- bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der entsprechenden Bezugsstelle
- bei Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungstelle
- bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und aktuellen Bescheid der Agentur für Arbeit
- bei Altersteilzweit: Altersteilzeitvertrag
- bei einer Weiterbeschäftigung trotz Rentenbezuges: Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Hinzuverdienstes