Rente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Für von 1953 bis 1963 geborene Versicherte wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- persönliche Indentifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Rentenversicherungsnummer
- Gesundheitskarte (Anschrift und Versichertennummer bei der Krankenkasse), soweit zutreffend
- Name, Anschrift und Versicherungsnummer der privaten Krankenversicherung, soweit zutreffend
- internationale Bankverbindung (IBAN-Nummer)
- Heiratsurkunde oder Nachweis über eingetragenen Lebens-Partnerschaft soweit zutreffend
- Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kind(er), soweit zutreffend
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, soweit zutreffend
- Nachweis über den Bezug einer Unfallrente), soweit zutreffend
- Angaben zu Versorgungsbezügen, die Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B. Betriebsrenten, Zusatzrenten), soweit zutreffend
- Vollmacht oder Betreuungsurkunde bei Antragstellung durch dritte Personen), soweit zutreffend
Bei speziellen Fällen, falls zutreffend:
- bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der entsprechenden Bezugsstelle
- bei Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungstelle
- bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und aktuellen Bescheid der Agentur für Arbeit
- bei Altersteilzweit: Altersteilzeitvertrag
- bei einer Weiterbeschäftigung trotz Rentenbezuges: Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Hinzuverdienstes
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie sollen sämtliche Anträge zurzeit nach Möglichkeit nur telefonisch aufgenommen werden Sie werden zum vereinbarten Termin von dem entsprechenden Sachbearbeiter unter der von Ihnen angegeben Rufnummer kontaktiert. Aufgrund der derzeitigen Situation wird darum gebeten –auch zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit- auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und Ihre Angelegenheiten per Mail, Telefon oder auf den Postwegen zu klären. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ist jedoch auch wieder eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung möglich. Sollte dies der Fall sein, werden Sie gebeten, dieses bei der Terminbuchung ausdrücklich anzugeben. Ich darf Sie bitten, bei der Wahrnehmung des Termins die hier im Hause aufgrund der Covid-19-Pandemie geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Nähere Informationen hierzu können Sie auf der Internetseite der Stadt Dülmen abrufen.