Kontenklärung
Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des/der Versicherten in seinem/ihrem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können.
Renteninformation oder Rentenauskunft sind wichtig für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung. Doch Aussagekraft besitzen sie nur mit einem vollständigen und korrekt gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Versicherungskonto so früh wie möglich zu klären. Fehlende Nachweise können dann auch noch leichter beschafft werden.
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Kontenklärung. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Aufrechnungsbescheinigungen), soweit zutreffend
- Geburtsurkunden der Kinder, soweit zutreffend
- Nachweise über
- Ausbildungszeiten (Schule, Studium, Berufsausbildung), soweit zutreffend
- Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche, soweit zutreffend
- Krankheitszeiten, soweit zutreffend
- Erwerbstätigkeit im Ausland, soweit zutreffend
- Eheurkunden bei Namensehe, soweit zutreffend
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld,
- Sozialhilfe etc. (Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen), soweit zutreffend
- Nachweis über ungeklärte Rentenversicherungszeiten, soweit zutreffend
- bei Antragstellung durch dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde, soweit zutreffend