Regelaltersrente
Anspruch auf eine Regelaltersrente haben Versicherte, die mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen können.
Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese wurde für von 1947 bis 1963 geborenen Versicherte stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahre.
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Regelaltersrente. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Rentenversicherungsnummer
- Gesundheitskarte (Anschrift und Versichertennummer bei der Krankenkasse), soweit zutreffend
- Name, Anschrift und Versicherungsnummer der privaten Krankenversicherung, soweit zutreffend
- internationale Bankverbindung (IBAN-Nummer)
- Heiratsurkunde oder Nachweis über eingetragenen Lebens-Partnerschaft soweit zutreffend
- Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kind(er), soweit zutreffend
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, soweit zutreffend
- Nachweis über den Bezug einer Unfallrente), soweit zutreffend
- Angaben zu Versorgungsbezügen, die Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B. Betriebsrenten, Zusatzrenten), soweit zutreffend
- Vollmacht oder Betreuungsurkunde bei Antragstellung durch dritte Personen), soweit zutreffend
Bei speziellen Fällen, falls zutreffend:
- bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der entsprechenden Bezugsstelle
- bei Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungstelle
- bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und aktuellen Bescheid der Agentur für Arbeit
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Bei der Stadt Dülmen gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.