eID-Karte
Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Die Antragstellung ist ab dem 01.01.2021 möglich.
Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich.
Die Karte dient nicht als Identitätsausweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Unterschrift.
Unterlagen
- gültiger Nationalpass oder ID-Karte (Personalausweis)
- u. U. Geburtsurkunde
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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eID-Karte | 37,00 EUR |