Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.