Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen hier im Serviceportal!
Auskunft aus dem Gewerberegister
Was ist das Gewerberegister ?
Das Gewerberegister ist das Verzeichnis aller Unternehmen in der Stadt Dülmen. Es ist kein öffentliches Register.
Wie erhält man eine Auskunft aus dem Gewerberegister ?
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann bei der/dem zuständige/n Sachbearbeiter/in -gerne auch per Mail- gestellt werden.
Beinhalten sollte der Antrag die bekannten Angaben des Gewerbebetriebes.
Wann erhält man eine Auskunft aus dem Gewerberegister ?
Auskünfte aus dem Gewerberegister können bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragstellende Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen. Bei der erweitereten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügten (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen o.ä.). Nutzen Sie gerne unseren Formular-Assistenten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewerberegisterauskunft
- anliegender Verrechnungsscheck über 20 EUR oder
- ausgefülltes Lastschrifteinzugsverfahren
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Auskunft aus dem Gewerberegister | 20,00 EUR |