Gestattung nach § 12 GastG
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung online auszufüllen und abzuschicken.
Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Gestattung nach § 12 GastG | zwischen 25,00 und 250,00 EUR | je nach Verwaltungsaufwand. |