Beteiligungs- und Stiftungsverwaltung und -controlling
Die Stadt Dülmen ist an verschiedenen Unternehmen (wirtschaftlich) beteiligt. Diese Beteiligungen sind zu überwachen und daraus resultierende Rechte wahrzunehmen. Gleiches gilt für Eigengesellschaften/-betriebe, Wohnungsgenossenschaften etc. Hierzu zählen insbesondere die Eigengesellschaft Stadtbetriebe Dülmen GmbH sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen.
Die städtischen Beteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht, der jährlich fortzuschreiben ist, darzustellen.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW)
- Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
- Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen
- Betriebssatzung für das Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen