Wir haben unsere Online-Formulare auf ein neues System umgestellt - mit dem Ziel, sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung zu vereinfachen. Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein oder noch alte/ nicht mehr funktionierende Links kursieren, freuen wir uns über eine Info über unser Barrierefreiheits-Formular.
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Beteiligungs- und Stiftungsverwaltung und -controlling
Die Stadt Dülmen ist an verschiedenen Unternehmen (wirtschaftlich) beteiligt. Diese Beteiligungen sind zu überwachen und daraus resultierende Rechte wahrzunehmen. Gleiches gilt für Eigengesellschaften/-betriebe, Wohnungsgenossenschaften etc. Hierzu zählen insbesondere die Eigengesellschaft Stadtbetriebe Dülmen GmbH sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen.
Die städtischen Beteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht, der jährlich fortzuschreiben ist, darzustellen.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW)
- Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
- Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen
- Betriebssatzung für das Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen