Aufgrund einer notwendigen Stromabschaltung, ist ab Freitag, dem 11.09.2026, 12:00 Uhr der Jugendnotruf (02594/12-567) nicht verfügbar. Stattdessen steht der Jugendnotruf des Kreises Coesfeld unter 02591/18-5170 zur Verfügung. Die Feuer- und Rettungswache ist in dieser Zeit ebenfalls nicht unter 02594/12-361 erreichbar. In dringenden Fällen wählen Sie bitte einfach den Notruf 112. Spätestens ab Montag stehen die gewohnten Nummern wieder zur Verfügung.
Beteiligungs- und Stiftungsverwaltung und -controlling
Die Stadt Dülmen ist an verschiedenen Unternehmen (wirtschaftlich) beteiligt. Diese Beteiligungen sind zu überwachen und daraus resultierende Rechte wahrzunehmen. Gleiches gilt für Eigengesellschaften/-betriebe, Wohnungsgenossenschaften etc. Hierzu zählen insbesondere die Eigengesellschaft Stadtbetriebe Dülmen GmbH sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen.
Die städtischen Beteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht, der jährlich fortzuschreiben ist, darzustellen.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW)
- Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
- Betriebssatzung der Stadt Dülmen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Dülmen
- Betriebssatzung für das Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen