Alle Beschäftigten der Stadt Dülmen sind dazu angehalten, allen Bürgerinnen und Bürgern unser Stadt, sowie allen Kundinnen und Kunden dienstleistungsorientiert, höflich und hilfsbereit zu begegnen.

Für den Fall, dass eine Begegnung eine nicht erwartete Entwicklung nimmt und Sie sich in dieser Situation über das Verhalten Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihres Sachbearbeiters ärgern, haben Sie die Möglichkeit, ein aus Ihrer Sicht inakzeptables Verhalten in der Form einer sogenannten Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen zu lassen. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist allein gegen das persönliche Verhalten eines Bediensteten gerichtet. Ihre Beschwerde ist daher eine an den Bürgermeister / die Bürgermeisterin als Dienstvorgesetzte/r gerichtete Aufforderung, das persönliche Verhalten eines / einer Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung Dülmen zu überprüfen. Eine Sachprüfung findet im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde grundsätzlich nicht statt. Hierzu stehen Ihnen die im jeweiligen Verfahren vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten (Einspruch, Klage etc.) zur Verfügung.

Ihre Beschwerde richten Sie bitte an: Bürgermeister der Stadt Dülmen, Markt 1, 48249 Dülmen bzw. per Mail an vorzimmer@duelmen.de . Die anschließende Bearbeitung erfolgt dann im Bereich Personal. Bei evtl. Rückfragen oder Ergänzungen richten Sie sich von daher gerne an personal@duelmen.de.

Bei Beschwerden, die sich nicht gegen das persönliche Verhalten von Beschäftigten richten, stehen Ihnen bei aus Ihrer Sicht falsch getroffenen Entscheidungen die entsprechenden Rechtswege offen. Bei aufgetretenen Mängeln in der Stadt Dülmen haben wir Ihnen unter "Verwandte Dienstleistungen" passende Leistungen hinterlegt. Eine Anregung oder Beschwerde nach § 24 GO NRW an die Stadtverordnetenversammlung ist ebenfalls dort verlinkt.

Zuständige Stelle

Personal
Tiberstraße 17
48249 Dülmen

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