Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten. 

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt. 

Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.  

Jetzt online beantragen

Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.

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Weiterführende Informationen

Unterlagen

  • natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Nachweis über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens (z.B. Handelsregisterauszug)

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Gewerbezentralregisterauszug 13,00 EUR

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung!  Bitte beachten Sie, dass das Ticketkontingent begrenzt ist. Sobald dieses erschöpft ist, kann es vorkommen, dass auch vor der regulären Schließzeit keine Tickets mehr gezogen werden können.

An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. 

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