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Wer eine Leiche oder deren Asche ausgraben und umbetten will, bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde in deren Bezirk die Leiche oder deren Asche bestattet ist. Um eine Umbettung zu genehmigen, werden strenge Maßstäbe angesetzt. Es ist abzuwägen zwischen dem Gebot der Totenruhe und dem Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin an der Umbettung. 

Eine Genehmigung durch die zuständige Ordnungsbehörde ist für den Friedhof nicht bindend. Die Friedhofsatzungen stellen eigenes öffentliches Recht dar. Darin kann z.B. geregelt sein, dass eine Ausgrabung/Umbettung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Bestattung zulässig oder unzulässig ist. 

Erforderliche Unterlagen

frei formulierter Antrag mit ausführlicher Begründung

Zustimmung der Friedhofsverwaltung

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kreisgesundheitsamtes (nur bei Sarg-/Erdbestattungen; nicht bei Urnenbestattungen); diese kann per Mail angefordert werden (gesundheit@kreis-coesfeld.de); Sie benötigen den Totenschein, wenn der Sterbefall älter als 10 Jahre zurückliegt oder nicht beim Kreisgesundheitsamt vorliegt

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für die  ordnungsbehördliche Genehmigung der Umbettung fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an. 

Es können zusätzliche Gebühren der Friedhofsverwaltung anfallen. Erkundigen Sie sich hierzu bitte beim Träger des Friedhofs oder schauen Sie in der entsprechenden Friedhofsgebührensatzung nach.