Wahlen: Briefwahl und Wahlscheine
Die Verwaltung organisiert alle anstehenden Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
- Einteilung der Wahl-/bzw. Stimmbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
- Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
- Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
- Einrichtung eines Briefwahlbüros
- Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
- Organisation am Wahltag
- Erhebungsermittlung am Wahltag
- Veröffentlichung von Wahlergebnissen
- Prüfung der Wahlniederschriften
Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.
Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Bitte füllen Sie dafür die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben Sie die Karte.
Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.
Ihren Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen können Sie zur Wahlzeit auch direkt hier beantragen:
Jetzt Wahlschein beantragen
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Homepage der Stadt Dülmen.
Unterlagen
- Wahlbenachrichtigungskarte
oder - Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)