Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sie sind zur Bundestagswahl (voraussichtlich am 23.02.2025) wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein „Kreuz“ machen?
Dann melden Sie sich!
Die Stadt Dülmen ist auf Ihre Mitarbeit in einem der 33 Wahlvorstände angewiesen.
Wann und wo?
Am Wahltag trifft sich der Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8-13 Uhr und 13-18 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.
Was ist zu tun?
Sie sorgen gemeinsam mit Ihrem Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer/in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer/in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und leiten als Wahlvorsteher/in den Wahlvorstand. Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld, für das leibliche Wohl vor Ort wird gesorgt.
Auskunft erhalten Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.
Jetzt als Wahlhelfer/in melden!
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung