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Um die eID auf Ihrem Personalausweis zu aktivieren oder eine neue Pin zu setzen, stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung:

  1. Über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung können Sie eine neue PIN erhalten oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren.
  2. Persönlich können Sie die Online-Ausweisfunktion unter Vorlage Ihres Personalausweises an der Infothek im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten aktivieren oder eine neue PIN setzen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist ein Smartphone inkl. aktiviertem NFC und die AusweisApp erforderlich. Alternativ kann ein Kartenlesegerät genutzt werden.

Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.